Anfang 1807 entdeckte der Enzener Bauer Michael Hennes einen Steinsarkophag, dessen Fund trotz des damaligen Aufsehens in späterer Zeit in keiner Literatur Erwähnung findet.
Die zuständige Unterpräfektion in Köln leitete eine Untersuchung ein und bestellte eine Kommission, bestehend aus nur zwei Mitgliedern: Goswin von Heinsberg und Ferdinand Franz Wallraf kamen am 18. März 1807 zur Erkundung nach Enzen.
Der Kommissionsbericht und die mit dem Bodenfund von Enzen gemachten Erfahrungen gingen am 25. April 1807 in den Runderlass des Unterpräfekten von Klespé ein und die Bodendenkmalpflege im Landkreis Köln erhielt damit eine gesetzliche Grundlage.
Dieser Erlass und der Grabfund von Enzen waren so bedeutsam, dass sie am 5. Mai 1807 sogar Erwähnung in der französischen Zeitung „Journal de Paris“ fanden.
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